Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Tages-
2. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten oder dem Tarif vorgesehenen Ort zurück, so hat er eine Vergütung nach der allgemein vom Vermieter aufgestellten Liste der Rückführungsgebühren und eventuell eine geänderte Miete zu zahlen.
3. Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die als Fahrer im Mietvertrag eingetragen sind oder vom Vermieter anerkannt worden sind. Jeder Fahrer muss die Voraussetzungen vom Absatz 4. erfüllen.
4. Soweit der Mietvertrag keine abweichende Regelung vorsieht, darf ein Fahrermindestalter von 21 Jahren und eine Führerscheinbesitzdauer von drei Jahren nicht unterschritten werden. Er darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
5. Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht und nicht zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Motorsport, zu Fahrerschulungen oder zum Abschleppen anderer Fahrzeuge benutzt werden. Leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe dürfen nicht transportiert werden. Ein LKW darf nur unter Beachtung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Güterverkehrs benutzt werden.
6. Bei jedem Unfall, bei einem Diebstahl und bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte hat der Mieter:
-
-
-
-
7. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Fahrzeugschäden nur bis zu dem im Mietvertrag genannten Höchstbetrag, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und die in Absatz 3., 4., 5., 6. getroffenen Bestimmungen eingehalten sind. Wird eine Haftungsbefreiung oder Haftungsbegrenzung vereinbart und werden die in 4., 5., 6. getroffenen Bestimmungen eingehalten, so haftet der Mieter nur dann für einen weitergehenden Schaden, wenn er auch bei bestehen einer Vollkaskoversicherung haften würde. Ist es zur Feststellung der Haftung des Mieters erforderlich, in die polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen, wird der Ersatzanspruch erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, in die Akten Einsicht zu nehmen. Etwaige Abschleppkosten, Transferkosten eines beschädigten Fahrzeuges sowie Mietausfall sind von der Haftungsreduzierung ausgenommen.
8. Bei Rückgabe von Fahrzeugen außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgt kein Gefahrübergang.
9. Wird eine Insassenunfallversicherung vereinbart, so erhält der Mieter von dem Versicherer, den der Vermieter vermittelt , Versicherungsschutz in Höhe der in der Preisliste angegebenen Beträge.
10. Abgesehen von Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nicht für Schäden, die dem Mieter durch Mängel des Fahrzeugs oder durch Verlust/Beschädigung von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen entstehen.
11. Die Vermieterin ist berechtigt, an etwaigen im Mietfahrzeug oder ihren Geschäftsräumen zurückgelassenen Gegenständen bis zur Rechnungsbegleichung ein Pfandrecht geltend zu machen.
12. Die Vermieterin hat das Recht, bei einer nicht genehmigten Mietzeitüberschreitung:
-
-
13. Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug sind untersagt, soweit nicht eine schriftliche Genehmigung der Vermieterin vorliegt. Bei dem nicht genehmigten Versuch des Grenzübertrittes ist die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Sicherstellung des Mietfahrzeuges berechtigt. Die Kosten für den Rücktransfer des Mietfahrzeuges zur Vermietstation trägt der Mieter.
14. Der Mieter ist damit einverstanden, das seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und über den zentralen Warnring der Autovermieter an Dritte weitergegeben werden, wenn die bei Anmietung des Fahrzeuges gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wurde oder der Mieter seinen Zahlungsverplichtungen nicht nachkommt.
15. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
14. Gerichtsstand ist Braunschweig
15. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vermietbedingungen oder des jeweiligen Mietvertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall sind Vertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen ihrem Sinn nach zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs-
Braunschweig |
Gifhorn |
Hannover |
Hildesheim |
Peine |
Wolfenbüttel |
Hannover-Lahe |
Lehrte |
Hannover-List |
Hannover-Messe |
Hannover-Ricklingen |