Das angebotene Fahrzeug muss mit unserem Qualitäts-Standard vergleichbar sein, d.h. das Vergleichsfahrzeug darf nicht älter als drei Jahre sein. Der Preis des Wettbewerbers muss uns durch Vorlage einer Preisliste, eines schriftlichen Angebots oder eines Internet-Ausdrucks mindestens einen Werktag vor Anmietung nachgewiesen werden. Gewerbeangebote sowie Langzeitmieten ab